Partizipation leben im Zapageck
Kinder werden nicht erst zu Menschen, sie sind bereits welche!
Janusz Korczak, Kinderarzt, Kinderbuchautor & bedeutender Pädagoge
Beteiligen und Mitgestalten – von klein an!
Partizipation heißt, Entscheidungen die das eigene Leben und das der Gemeinschaft betreffen, zu teilen und gemeinsam Lösungen für Probleme zu finden.
Das heißt, Kinder aktiv in die Tagesgestaltung, die Raumgestaltung und das soziale Leben mit einzubeziehen und sie gemeinsam Entscheidungen mitgestalten zu lassen.
Partizipation bietet den Kindern die Möglichkeit mit ihren Wünschen und Bedürfnissen nicht nur gehört, sondern auch angenommen zu werden. Ihr Denken und Handeln beeinflusst das Leben in einer Kita. Nur so können Kinder sich als Teil einer Demokratie erleben und ernstgemeinte Wertschätzung erleben.
- Kinder wollen die Welt begreifen, sind neugierig, wissbegierig und lernfreudig
- Kinder sind soziale Wesen
- Kinder brauchen Achtung, Wertschätzung und Vertrauen
- Kinder entwickeln sich nach ihren eigenen Prinzipien
- Kinder sind uns gleichwertig und gleichwürdig
- Kinder brauchen Freiräume und Entscheidungsmöglichkeiten
- Kinder brauchen Grenzen und Regeln des Zusammenlebens
Die Festschreibung der Beteiligungsrechte in der vorliegenden Form, hat für uns zum Ziel:
- Transparenz für unsere Eltern zu diesem Thema zu schaffen.
- Berechenbarkeit und Sicherheit für die Kinder zu bieten.
- Das Verständnis zwischen Kindern und Erwachsenen zu verbessern.
- Kinder vor Grenzverletzungen durch andere Kinder oder Erwachsene zu schützen.
- Eine durchgängige, zuverlässige Struktur für das Team festzulegen.
Zusätzlich ist die Festschreibung der Kinderrechte seit 2012 gesetzlich verankert. Partizipation verstehen wir als Prozess und diese Konzeption als Grundlage, die in der Praxis erprobt, im Team regelmäßig reflektiert, weitergeschrieben, evaluiert und modifiziert werden muss.
Unsere pädagogische Haltung Grundsätzlich gehen wir im Umgang mit den Kindern von ihren Bedürfnissen aus. Dabei ist in unserem Haus eine große Alters- und Entwicklungsspanne zu berücksichtigen. Wir ermuntern die Kinder, sich über Wünsche, Gefühle und Bedürfnisse zu äußern und eigene, auch neue Ideen zu entwickeln. Wir versuchen so wenig wie nötig, vorgefertigte Gedanken in den Alltag der Kinder zu bringen. So haben sie die Möglichkeit „Selbst-Wirksam“ zu sein. Wir wollen bewusst darauf achten, dass sich die Kinder wertvoll, selbstständig und eigenverantwortlich fühlen können. Zugleich müssen die pädagogischen Mitarbeiterinnen auch Grenzen dieser Selbstbestimmtheit erkennen, ohne jedoch ihre Machtposition zu missbrauchen.
Ziele von Partizipation
- Kinderrechte werden erfahrbar
- Schutz bei Fehlverhalten und/oder Übergriffen durch Erwachsene oder Kinder
- Die Auseinandersetzung mit persönlichen Vorlieben, was will ich, was ist mir wichtig, lässt die Kinder mehr über sich selbst erfahren
- Partizipation unterstützt Integration durch die Tatsache, dass sich Kinder in und mit unterschiedlichen Gruppen auseinandersetzen kann ein solidarisches Miteinander entstehen
- Vertrauen auf Hilfe entwickeln Durch eine gelebte Teilhabe, erfahren die Kinder, dass sie von den verantwortlichen Erwachsenen gehört, ernst genommen und unterstützt werden
- Erleben von Selbstwirksamkeit Im Betreuungsalltag erleben sie, dass sie neue oder schwierige Anforderungen aus eigener Kraft bewältigen können. Diese Erfahrung dient als Motor für neue Herausforderungen
- Förderung sozialer, emotionaler und sprachlicher Kompetenzen Die eigene Meinung zum Ausdruck bringen, auch in der Auseinandersetzung mit anderen, erfordert ein hohes Maß an Empathie, Akzeptanz und Kompromissbereitschaft. Durch die verbale Auseinandersetzung werden die kommunikativen Fähigkeiten verbessert. Sie lernen den anderen zuzuhören, vor der Gruppe zu sprechen und die eigenen Bedürfnisse mitzuteilen. Sie üben die Sichtweise anderer einzunehmen und diese auch zu akzeptieren. Neue Konfliktlösungsstrategien werden geübt. Unvermeidbar in diesem Prozess ist die Erfahrung, dass es nicht immer nur nach dem eigenen Willen geht. Die persönliche Frustrationstoleranz wird gefordert und kann damit wachsen.
Kinderrechte im Zapageck – Verfassung
Spielen/ Matschen/klettern
- Die Kinder haben das Recht, selbst zu entscheiden, was sie wo und mit wem sie spielen wollen, drinnen und draußen.
- Sie werden von den Erziehern dazu angehalten, beim Wechsel der Spielbereiche Bescheid zu sagen.
- Die Kinder haben ein Recht auf Privatsphäre und ein Freispiel ohne ständige Beobachtung. (Drinnen und Draußen)
- Die pädagogischen Mitarbeiter behalten sich das Recht vor, zeitliche, räumliche, altersabhängige und kinderanzahlmäßige Strukturen und Einschränkungen zu geben. Z.B. Turnhalle nur 5 Kinder ab 4 Jahren ohne päd. Mitarbeiter – Außengelände 3 Kinder pro Ü3 Stammgruppe ohne päd. Mitarbeiter.
- In der Zeit des Ü3 Mittagessens (11:30h bis 13:30h) spielen alle Kinder, die nicht essen, draußen. Maximal 3 Kinder können in den Stammgruppen ohne päd. Mitarbeiter bleiben.
- Die Turnhalle bleibt von 12:00h bis 14:00h geschlossen.
- Kinder unter 3 Jahren halten sich nur unter Aufsicht in den Spielräumen, den unterschiedlichen Bereichen und Draußen auf.
Angebote/Projekte/Impulse/Feste/Feiern
- Die Kinder haben das Recht, mitzuentscheiden über die Themenauswahl, Planung, Durchführung und Ergebnispräsentation von Angeboten und Projekten.
- Die päd. Mitarbeiter behalten sich jedoch das Recht vor, auch Angebote und Projekte zu planen und durchzuführen, ohne zuvor Rücksprache mit den Kindern zu halten.
- Im Morgenkreis werden die Kinder über bevorstehende Angebote informiert (Visualisierung durch Bilder)
- Die Kinder haben das Recht selbst zu entscheiden, ob und an welchen Angeboten/Projekten sie teilnehmen.
- Die päd. Mitarbeiter behalten sich jedoch das Recht vor, zu bestimmen, das bestimmte Kinder zu Angeboten der Sprachförderung, der Bewegung und an Projekten im letzten Kita Jahr teilnehmen.
- Die Kinder haben das Recht, mit zu entscheiden, welche Feste, Feiern und Ausflüge stattfinden.
- Die päd. Mitarbeiter behalten sich das Recht vor zu bestimmen, wann Feste, Feiern und Ausflüge stattfinden.
- Die Kinder haben das Recht, mit zu entscheiden, wie Feste, Feiern und Ausflüge gestaltet werden.
- Die Ü3 Kinder haben das Recht selbst zu entscheiden, wen sie zu ihrem Geburtstag in die Stammgruppe einladen.
- Die Kinder haben das Recht selbst zu entscheiden, ob sie an einem Fest, einer Feier oder einem Ausflug teilnehmen.
- Im U3 Bereich ist die Grundlage eines jeden Projektes der situationsorientierte Ansatz sowie bedürfnisorientiertes Handeln
- Die päd. Mitarbeiter behalten sich das Recht vor, empathisch für die Kinder eine Entscheidung zu treffen.
Anschaffungen/Finanzen
- Die Kinder haben das Recht, mit zu entscheiden über Anschaffungen im Rahmen des Haushaltspostens „Pädagogische Sachmittel“.
- Die päd. Mitarbeiter behalten sich jedoch das Recht vor, auch Anschaffungen ohne Rücksprache mit den Kindern zu halten.
- Die Kinder haben das Recht, vor Anschaffungen im Zusammenhang mit der Raumgestaltung im Innen- und Außenbereich der Einrichtung gehört zu werden.
- Sie haben zudem das Recht, Vorschläge diesbezüglich einzubringen. Die päd. Mitarbeiter verpflichten sich, die Beiträge der Kinder in den Teamsitzungen zu besprechen und darüber zu entscheiden und die Kinder anschließend über die Entscheidung begründet zu informieren.
- Der Kinderrat hat das Recht über die Verwendung eines von der Einrichtungsleitung festgelegten Etats für alle Kinder selbst zu entscheiden.
Gestalten von Beziehungen/Personalentscheidungen
- Die Kinder haben das Recht zu entscheiden, ob und inwiefern sie sich auf Beziehungen zu den päd. Mitarbeitern einlassen und wen sie als „Bezugserzieher“ wählen.
- Sie haben das Recht, sich ihre Freundschaften selber zu wählen und dazu auch die Bereiche zu wechseln
- Die Kinder haben das Recht, Beschwerden über das Verhalten päd. Mitarbeiter vorzubringen. Die päd. Mitarbeiter verpflichten sich, Beschwerden anzuhören und den Kindern eine Rückmeldung zu geben.
- Bei Personalentscheidungen werden die Kinder lediglich gehört und informiert
Mahlzeiten
- Kinder haben das Recht, selbst zu entscheiden, ob, wieviel und was sie von dem vorhandenen Angebot essen.
- So gut es ihnen möglich ist, bedienen sie sich selbst.
- Einschränkungen gibt es lediglich bei gesundheitlichen Aspekten, Allergien, religiösen Vorschriften und es muss genug für alle da sein.
- Im Ü3 Bereich geben die päd. Mitarbeiter den zeitlichen Rahmen für das Frühstück, das Mittagessen und den Snack vor. Beim Mittagessen begibt sich jedes Kind innerhalb dieses Rahmens in den Essensraum.
- Die Kinder entscheiden mit, welche Mahlzeiten aus dem Catererangebot bestellt werden. Auch bei der Auswahl des Frühstücks und des Snacks werden ihre Wünsche berücksichtigt. Die päd. U3-Mitarbeiter erfassen die Vorlieben der Kleineren durch Beobachtung.
- Flaschenkinder werden nach Bedürfnis gefüttert.
- Der Essensplan wird visualisiert
- Die Kinder haben das Recht, das Essen in ruhiger Atmosphäre einzunehmen.
Raumgestaltung
- Die Kinder haben das Recht, mit zu entscheiden über die räumliche Gestaltung der gesamten Einrichtung, der Innenräume sowie des Außengeländes. Ausgenommen von diesem Recht zur Mitgestaltung sind:
- Büro, Mitarbeiter-Besprechungszimmer, Beratungsräume, Elternecke, Küche, Lagerräume, Bodenbeläge, feste Einbauten sowie fest installierte Spielgeräte im Außengelände
- Die päd. Mitarbeiter behalten sich das Recht vor, die grundsätzliche Funktion der Räume festzulegen.
- Die Kinder haben jedoch das Recht, Vorschläge bezüglich der Funktion der Räume zu machen. Die päd. Mitarbeiter verpflichten sich, die Vorschläge in ihren Teamsitzungen zu besprechen, zu entscheiden und die Kinde über die Entscheidung begründet zu informieren.
- Auch die U3 Kinder werden entsprechend ihres Entwicklungsstandes in den Gestaltungsprozess der Räume aktiv mit einbezogen. (Hilfsmittel sind z.B. Bilder, Beobachtungen, Vorschläge der Kinder)
Regeln
- Regeln des gemeinschaftlichen Zusammenlebens orientieren sich an den Grundrechten des Kindes.
- Die Kinder haben das Recht, über die Regeln altersgerecht informiert zu werden.
- Die Kinder haben das Recht über die Regeln des Zusammenlebens mit zu entscheiden, sowie über den Umgang mit Regelverletzungen. Letzteres gilt auch, wenn päd. Mitarbeiter einer Regelverletzung bezichtigt werden.
- Die Kinder haben nicht das Recht mit zu entscheiden, wenn aus Sicht der päd. Mitarbeiter für die Kinder nicht überschaubare Gefahren für Körper und Psyche bestehen.
- Die päd. Mitarbeiter behalten sich das Recht vor, zu bestimmen und durchzusetzen:
- Dass im Umgang miteinander die STOPP-Regel eingehalten wird WICHTIGSTE REGEL!
- Dass Einrichtung und die materielle Ausstattung nicht, ohne aus ihrer Sicht angemessene Gründe, beschädigt werden dürfen
- Dass die Kinder bestimmte Bereiche oder Gegenstände (auch vorübergehend) nur mit Genehmigung eines päd. Mitarbeiters nutzen dürfen. (Küche, Cafeteria, Außengelände, Werkbank, Turnmaterial, Aktionsraum)
- Dass die Kinder nicht alleine das Einrichtungsgelände verlassen dürfen.
Hygiene
- Die Kinder haben das Recht, mit zu entscheiden, von wem der anwesenden Personen sie gewickelt werden. Die päd. Mitarbeiter behalten sich das Recht vor, dass und wann ein Kind gewickelt wird.
- Wenn aus ihrer Sicht dem Kind oder anderen Kindern durch die Ausscheidungen akute gesundheitliche Gefahren drohen
- Wenn sich andere durch die Ausscheidungen belästigt fühlen
- Wenn die Einrichtung oder Einrichtungsgegenstände durch die Ausscheidungen zu verschmutzen drohen
- Beim Wickeln haben besonders die U3 Kinder ein Recht auf individuelle Zuwendung und Wickelrituale
- Die Kinder haben das Recht, selbst zu entscheiden, ob sie Windel, Topf oder Toilette für ihre Ausscheidungen benutzen.
- Die Kinder haben das Recht mit zu entscheiden, wer ihnen ggf. die Nase putzt. Die päd. Mitarbeiter behalten sich jedoch das Recht vor, zu bestimmen, dass die Nase geputzt werden muss.
- Die päd. Mitarbeiter halten die Kinder dazu an, nach dem Toilettengang und vor dem Essen die Hände zu waschen. Außerdem auch zwischendurch, wenn sie zu sehr verschmutzt sind.
- Hierbei wird schon von klein an viel Wert auf Selbständigkeit gelegt.
Kleidung
- Die Kinder haben das Recht, selbst zu entscheiden, was sie drinnen anziehen. Einschränkungen:
- Mindestens ein Höschen/Windel
- Im Winter nicht barfuß (ausgenommen Turnhalle), sondern Stoppersocken, Turnschläppchen oder Hausschuhe
- In den Spielbereichen keine Draußen Schuhe
- Beim Essen Schuhwerk, trockene Kleidung und mindestens Unterwäsche
- Bei Gesundheitsgefährdung!
- Witterungsangepasste Kleidervorschriften für draußen werden täglich gemeinsam mit den Kindern besprochen und visualisiert.
- Fußballspielen ist immer ohne Matschhosen möglich.
- In der warmen Jahreszeit können die Kinder selbst entscheiden, ob und welches Schuhwerk sie tragen und wie sie sich im Außengelände kleiden.
Schlafen und Ruhen
- Die Kinder haben das Recht, zu schlafen und zu ruhen. In der Zeit nach dem Mittagessen steht für die Ü3 Kinder hierfür ein begleiteter Ruhebereich zur Verfügung.
- Die Kinder haben das Recht, selbst zu entscheiden, wie sie sich zum Schlafen kleiden.
- Einschränkung:
- Hygienische und organisatorische Gründe
- Für die U3 Kinder stehen auch außerhalb der im Tagesablauf festgelegten Ruhephasen Schlafräume zur Verfügung.
- Mit zunehmendem Alter können die U3 Kinder selbst entscheiden, ob sie ruhen möchten.
- Die Kinder haben ein Recht auf individuelle Einschlafrituale und Gewohnheiten.
- Einschränkung:
- Andere Kinder nicht stören
- Im Rahmen der von den päd. Mitarbeitern zu leistenden Möglichkeiten
- Die Schlafgelegenheit richtet sich nach dem Alter, den Bedürfnissen und den Gewohnheiten des Kindes.
- Einschränkung:
- Personelle und räumliche Möglichkeiten